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   Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81   

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https://dejure.org/1983,12719
Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81 (https://dejure.org/1983,12719)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.03.1983 - 282/81 (https://dejure.org/1983,12719)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. März 1983 - 282/81 (https://dejure.org/1983,12719)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Salvatore Ragusa gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Aufhebung einer Ernennung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.12.1980 - 782/79

    Geeraerd / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81
    Unter Bezugnahme auf die Rechtssache 782/79 (Geeraerd/Kommission, Slg. 1980, 3651, Randnummern 11 bis 14 der Entscheidungsgründe) macht die Kommission geltend, bei dem Verfahren handele es sich um eine interne, vom Beamtenstatut nicht vorgeschriebene Maßnahme, an die sich die Verwaltung nicht zu halten brauche.
  • EuGH, 29.09.1976 - 105/75

    Giuffrida / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81
    Im vorliegenden Fall bestand keine derartige Ausnahmesituation, und die Bewerber um den Posten durften darauf vertrauen, daß die Verwaltung das von ihr selbst eingeführte Verfahren einhalten würde (vgl. die entsprechende Situation in der Rechtssache 105/75, Giuffrida/Rat, Slg. 1976, 1395, Randnummer 17 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 15.06.1976 - 5/76

    Jänsch / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81
    In der Rechtssache 5/76 (Jänsch/Kommission, Slg. 1976, 1027) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Entscheidung am Tag ihres Erlasses als ergangen im Sinne dieser Regelung anzusehen ist, daß die verlängerte Klagefrist jedoch mit dem Tag der Zustellung beginnt, soweit der Beamte nicht eine Verzögerung der Zustellung zu vertreten hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1983 - 36/81

    Pieter Willem Seton gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Mit Generalanwalt Sir Gordon Slynn (Schlußanträge vom 3. März 1983 in der Rechtssache 282/81) bin ich jedoch der Meinung, daß die Kommission eine solche Verfahrensregel, die sie sich selbst auferlegt und auch veröffentlicht hat, als für sie selbst verbindlich ansehen muß 1. Mein Kollege Sir Gordon Slynn berief sich dafür auch auf die Randnummer 17 der Entscheidungsgründe in der Rechtssache 105/75 (Giuffrida, Slg. 1976, 1409), in der eine ganz ähnliche Ansicht zum Ausdruck kam.

    Der Kläger hätte dazu nachweisen müssen, daß der endgültige Bescheid der Kommission über seine Beschwerde ohne den Verfahrensfehler anders gelautet hätte (siehe dazu neben den schon genannten Schlußanträgen auch die Schlußanträge von Generalanwalt Warner in den Rechtssachen 90/75 [Deboeck, Slg. 1975, 1140 f.] und 25/77 [Roubaix, Slg. 1978, 1096] sowie Randnummer 24 der Entschei- 1 - Im gleichen Sinne jetzt Randnummer 18 der Entscheidungsgründc des Urteils vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81 (Ragusa).

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